Die EU-Produktsicherheitsverordnung verlangt neben Herstellerangaben konkrete Sicherheitshinweise auf jeder Produktdetailseite. EU ListingShield spielt die geforderten Produktsicherheitsdaten vollautomatisch auf Ihren Produktseiten aus – ohne Pflegeaufwand in Ihrem Backend.
GPSR Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a und b.
GPSR Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d verlangt Gefahr und Handlungsanweisung. Seit dem 19. Februar 2026 auf Deutsch.
Diesen Teil bereitet die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 vor. Für Bildschirmgeräte ist der delegierte Rechtsakt zum Produktpass noch nicht in Kraft. Die Felder stehen trotzdem schon.
| Regelwerk | Status | Begründung |
|---|---|---|
| GPSR | im Pass | Verbraucherprodukt. Hersteller, Anschrift, Kontakt und Sicherheitshinweise stehen in den Reitern Hersteller und Sicherheit. |
| Energielabel | im Pass | Im EPREL-Register geführt. Etikett und Datenblatt kommen direkt von dort, nicht aus einem hochgeladenen Bild. |
| Batterien | im Pass | Die Fernbedienung enthält zwei Gerätebatterien. Rücknahmehinweis und Symbol sind gesetzt. |
| Elektrogeräte | im Pass | Kategorie 2. Registrierungsnummer, Symbol nach Anlage 3a und Rücknahmehinweis sind gesetzt. |
| CLP | nicht einschlägig | Kein eingestufter Stoff und kein eingestuftes Gemisch. Ein Sicherheitsdatenblatt ist nicht erforderlich. |
| Biozide | nicht einschlägig | Kein Biozidprodukt und keine behandelte Ware. Der Warnsatz nach Artikel 72 entfällt. |
| Ökodesign | vorbereitet | Ökodesign-Anforderungen für Bildschirme gelten bereits. Der delegierte Rechtsakt zum digitalen Produktpass für diese Gruppe ist noch nicht in Kraft. Die Felder stehen im Reiter Kreislauf. |
Vier Angaben verlangt Artikel 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung beim Produkt. EU ListingShield stellt sie dort dar, für jeden Artikel, zu dem Daten hinterlegt sind.
Name, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des Herstellers sowie der in der EU verantwortlichen Person. Artikel 19 verlangt sie beim Produkt, nicht im Impressum.
Die Hinweise zum Artikel, in der Sprache des Besuchers. Liefert der Hersteller keinen Text, greift eine juristisch geprüfte Kategorie-Vorlage als Mindeststandard.
Typ, Charge oder Seriennummer sowie ein Bild des Artikels. Jede Zeile gehört zu dem Produkt, das auf der Seite steht.
Die Sprache kommt aus dem Browser des Besuchers. Ein Artikel, eine Datenbasis, 24 Ausgaben.
Drei automatisierte Schritte. Kein Wartungsaufwand auf Ihrer Seite.
Sie hinterlegen Ihre Shop-URL. Wir erkennen Ihr Shopsystem und erzeugen das Snippet für Ihre Domain.
Eine Zeile in Ihr Template, vor dem schließenden body-Tag. Über Google Tag Manager geht es auch ohne Entwickler.
Die Pflichtangaben stehen auf der Produktseite, für jeden Artikel, zu dem Daten hinterlegt sind. Ändern sich die Daten, ändert sich die Anzeige.
EU ListingShield ist die spezialisierte Lösung, die Herstellerangaben und Produktsicherheitshinweise auf Produktseiten zusammenführt. Genau das, was die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt. Mit der kostenlosen Anmeldung erhalten Sie Ihr Konformitäts-Siegel und unsere direkte Unterstützung: Wir schließen die gesetzlichen Lücken auf Ihren Produktseiten. Das machen Sie nicht allein. Dafür sind wir da.
Sobald Sie registriert sind, rendert das Status-Siegel in Ihrem Shop-Footer und zeigt Kunden wie Prüfern taggenau, was geprüft wurde. Kein Versprechen, sondern dokumentierter Nachweis.
Sie hinterlegen Verantwortliche Person und Sicherheitshinweise einmal in unserem System. Das Snippet erkennt den Artikel auf der Seite und blendet die hinterlegten Angaben dort ein, in 24 EU-Sprachen.
24h-Überwachung statt Prüfung alle paar Monate: Laden Sie neue Produkte in Ihren Shop oder es gibt eine neue Verordnung, erfahren Sie es direkt per E-Mail. Bevor ein Abmahner es tut.
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Der Digitale Produktpass bündelt die Pflichtangaben mehrerer Regelwerke an einer Stelle und spielt sie auf der Produktseite aus. Diese fünf deckt EU ListingShield heute ab. Biozidprodukte kommen hinzu, eine Übersicht aller Regelwerke finden Sie unter Regulierungen.
Herstellerangaben, Verantwortliche Person und konkrete Sicherheitshinweise auf der Produktdetailseite, nach Artikel 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung.
Effizienzklasse, Produktdatenblatt und der Abgleich gegen das EPREL-Register. Ist die Zuordnung nicht eindeutig, zeigen wir nichts statt eines falschen Labels.
Batterietyp, enthaltene Stoffe und die Rücknahmepflicht nach der EU-Batterieverordnung und dem BattDG.
Gerätekategorie, WEEE-Registrierung und das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne nach ElektroG.
Gefahrenpiktogramme, Signalwort sowie H- und P-Sätze nach der CLP-Verordnung, dort wo sie einschlägig sind.
„In 20 Sekunden wusste ich, wo wir stehen. Keine 30-seitige Auswertung, kein Verkaufsgespräch. Genau das, was ich gesucht habe."
„Für mich ist EU ListingShield die Lösung, die jeder Online-Händler braucht: GPSR-Pflichtangaben zuverlässig und automatisiert auf den Produktseiten – ohne dass wir Händler alles selbst einpflegen müssen. EU ListingShield hat damit ein Problem gelöst, das uns alle beschäftigt."
„Was mir gefallen hat: EU ListingShield verspricht nicht, dass wir abmahnsicher sind. Sondern zeigt, was geprüft wurde. Genau richtig."
Das EU ListingShield-Siegel ist ein technologischer Funktions- und Präsenzzähler, kein anwaltliches Rundum-Sorglos-Zertifikat. Unser System validiert die dauerhafte Erreichbarkeit, Struktur und Bereitstellung der Kernpflichten.
Wir führen keine inhaltliche Rechtsberatung durch und prüfen keine Einzelfragen wie Cookie-Einwilligungen, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder spezifische Preisangaben (PAngV).
Für anwaltliche Bewertung Ihrer Pflichttexte arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen. Wir dokumentieren, was technisch live ist. Ihre Kanzlei bewertet, was inhaltlich richtig ist.
Die Pflicht gilt je Artikel und je Sprache. Das ist der Grund, warum die Lücke in den meisten Shops nicht aus Nachlässigkeit entsteht, sondern aus Rechenbarkeit.
Was das für Ihren Katalog bedeutet, hängt an seiner Größe. Das ausgerechnete Beispiel für ein Sortiment mit 300 Artikeln steht im Vergleich mit der Pflege von Hand.
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